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Hufbeschlagskurs 2024/2025

Im Pferdezentrum in Stadl Paura Schmiede, Stallamtsweg 1, 4651 Stadl Paura, findet aufgeteilt auf 2 Teile (insgesamt 12 Wochen) der Lehrgang für Huf- und Klauenbeschlag (Hufbeschlagskurs) unter der Leitung von Beschlagmeister Wilfried Wallner statt, der mit einer Abschlussprüfung endet.

1. Teil: Montag, 4. November 2024 bis Freitag, 20. Dezember 2024
2. Teil: Dienstag, 7. Jänner 2025 bis Freitag, 7. Februar 2025

Kursbeginn: 4. November 2024 um 09:00 Uhr
Abschlussprüfung: 5.-7. Februar 2025

Anmeldefrist: 1. August 2024

Anmeldung bei der Bundesinnung der Metalltechniker
Schaumburgergasse 20/4, 1040 Wien
T: +43 (0)1 505 69 50-126
@: metalltechnik@bigr2.at

Kosten: Kursgebühr inkl. Material und Prüfungsgebühr beträgt € 8.560,-.

Frühbucherbonus! Für Anmeldungen bis 28.6.2024 beträgt die Kursgebühr EUR 8.130!

Eignungsprüfung: Freitag, der 6. September 2024 um 07:45 Uhr in Stadl Paura
Die Gebühr beträgt € 195,-.

Bitte nehmen sich nachfolgende Unterlagen zum Eignungstest mit:
• Einladung der Bundesinnung
• Zulassungsvoraussetzung der Bundesinnung
• Zahlungsbestätigung über die € 195,-

Geeignete Arbeitskleidung, feste Schuhe und Schreibutensilien sind mitzubringen.

Für den Besuch der Hufschmiedekurse sind neben den Auswahlkriterien praktische Kenntnisse notwendig. Diese sind durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen. Dabei ist ein Hufeisen vom Stab zu schmieden und auf einen zu korrigierenden toten Huf aufzuschlagen.

Der Kurs wird mit maximal 12 Personen und erst ab einer Anmeldezahl zum Zeitpunkt der Anmeldefrist von 8 Personen durchgeführt.

VORBEREITUNGSKURS

Es besteht die Möglichkeit eines Vorbereitungskurses unter der Leitung von Beschlagmeister Wilfried Wallner im Pferdezentrum Stadl-Paura.

Termine:
26. bis 29. August 2024 jeweils um 06:00 Uhr
Achtung! Beginn am 26.08.2024 um 09:00 Uhr.
2. bis 5. September 2024 jeweils um 06:00 Uhr

Kosten: Kursgebühr beträgt € 2.110,-.

Anmeldungen bitte direkt bei Herrn Wilfried Wallner unter der Tel.Nr. +43 (0) 664 441 17 47 tätigen.

AUSWAHLKRITERIEN für den Antritt zum Lehrgang für Huf- und Klauenbeschlag

Die Voraussetzungen sind durch den Nachweis einer entsprechenden Praxis in den Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung gegeben.

Die entsprechende Praxis in den Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung ist nachzuweisen durch

Zeugnisse über eine Lehrabschlussprüfung in den folgenden Lehrberufen:

o Baumaschinentechnik
o Bauschlosser
o Betriebsschlosser
o Büchsenmacher/in
o Chirurgieinstrumentenerzeuger
o Fahrzeugfertiger
o Hufschmied *
o Hüttenwerkschlosser
o Karosseriebautechniker/in
o Karosseur
o Kälteanlagentechnik
o KFZ-Mechaniker
o Kraftfahrzeugtechnik
o Landmaschinenmechaniker
o Landmaschinentechniker
o Maschinenbautechnik
o Maschinenfertigungstechnik
o Maschinenmechanik
o Maschinenmechaniker
o Maschinenschlosser
o Mechaniker
o Mechatronik
o Messerschmied
o Metallbearbeitung
o Metalldesign
o Metalltechnik-Blechtechnik
o Metalltechnik-Fahrzeugbautechnik
o Metalltechnik-Maschinenbautechnik
o Metalltechnik-Metallbautechnik
o Metalltechnik-Metallbearbeitungstechnik
o Metalltechnik-Schmiedetechnik
o Metalltechnik-Stahlbautechnik
o Schlosser
o Schmied
o Stahlbauschlosser
o Universalschweißer
o Waffenmechaniker/in
o Werkzeugbautechnik
o Werkzeugmaschineur
o Werkzeugmechanik
o Zerspanungstechnik

oder

o Abschluss einer HTL für Maschinenbau oder Fachschule/Werkmeisterschule für Maschinenbau

oder

o Nachweis über eine praktische, fachlich einschlägige Tätigkeit in vollzeitlichem Beschäftigungsausmaß über mindestens 1 Jahr in einem Unternehmen aus dem Gewerbe

o Huf- und Klauenbeschlag

Der Nachweis ist durch Vorlage einer Bestätigung einer Sozialversicherung sowie durch ein entsprechendes Arbeitszeugnis zu erbringen. Teilzeitbeschäftigungen sind zulässig, erfordern jedoch eine entsprechend längere Beschäftigungsdauer, sodass ein Versicherungsnachweis über mindestens 2002 Stunden gegeben ist.

Nicht mit einer Lehrabschlussprüfung abgeschlossene Lehrzeiten zählen nicht als entsprechende Praxis in den Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung.

Eine Stellungnahme betreffend Nachweis der Praxis in den Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung ist ausschließlich von der Bundesinnung auszustellen.

Der Lehrgang für Huf- und Klauenbeschlag vermittelt die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß §16 der Teilgewerbeverordnung 1998 (mit Gewerbeordnungsreform 2017 aufgehoben) zur Erlangung der Gewerbeberechtigung für das Teilgewerbe „Huf- und Klauenbeschlag“ (nunmehr freies Gewerbe).

Die Eignungsprüfung entfällt für Teilnehmer:innen die eine Lehrabschlussprüfung als Hufschmied:in abgeschlossen haben.

Weitere Artikel:

Mehr Informationen findest du auf der Seite deiner Landesinnung.
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metalltechnik@bigr2.at

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