
WKÖ sieht wichtige Verbesserungen bei der Abgrenzung der BUAG-Pflicht und Fortschritte bei der Digitalisierung von Baustellen
Mit der im Nationalrat beschlossenen Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) wurden zentrale Anliegen des Gewerbes und Handwerks berücksichtigt. Nach intensiven Gesprächen konnten wesentliche Anpassungen erreicht werden, die insbesondere Metalltechnikbetrieben sowie bestimmten Spenglerunternehmen mehr Rechtssicherheit bieten.
Für die Sparte Gewerbe und Handwerk stellt die ausdrückliche Ausnahme der Metalltechnik vom Anwendungsbereich des BUAG einen bedeutenden Schritt dar. Künftig orientiert sich die Beurteilung an der Gewerbeberechtigung Metalltechnik und den entsprechenden berufsrechtlichen Grundlagen. Gleichzeitig definiert das Gesetz klar jene Tätigkeiten, für die das BUAG weiterhin gilt.
„Mit dieser Regelung erhalten Metalltechnikbetriebe eine eindeutige rechtliche Grundlage. Sie trägt den Besonderheiten des Gewerbes Rechnung und schafft mehr Klarheit für Unternehmen und Behörden“, erklärt Manfred Denk, Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich.
Auch für einen Teil der Spenglerbetriebe eröffnet die Gesetzesänderung neue Möglichkeiten. Unternehmen, die ausschließlich vorgehängte hinterlüftete Fassaden montieren und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können auf Antrag aus dem Geltungsbereich des BUAG ausscheiden. Ein Austritt ist jeweils mit Jahresende 2026 oder 2027 möglich, sofern der Antrag bis spätestens 31. Oktober des jeweiligen Jahres eingebracht wird.
Neben den Anpassungen im BUAG bringt die Novelle auch Änderungen bei der digitalen Baustellenverwaltung. Die BauID wird künftig von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) betrieben. Die digitale Identifikationskarte soll die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erleichtern und Verwaltungsprozesse auf Baustellen effizienter gestalten.
„Digitale Lösungen können Unternehmen entlasten, wenn sie Verwaltungsabläufe vereinfachen und bestehende Nachweispflichten effizient unterstützen. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung moderner und papierarmer Baustellenorganisation“, so Denk.
Gleichzeitig verweist er auf die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit den erfassten Informationen. Der Zugriff auf Daten müsse klar geregelt sein, ihre Nutzung ausschließlich den vorgesehenen Zwecken dienen und hohe Sicherheitsstandards erfüllen.
Aus Sicht der Bundessparte Gewerbe und Handwerk kann die BauID zudem einen Beitrag zu faireren Wettbewerbsbedingungen leisten. Durch wirksame digitale Kontrollen lassen sich illegale Beschäftigung sowie Lohn- und Sozialdumping gezielter bekämpfen, während rechtskonform arbeitende Unternehmen von schlankeren Verwaltungsabläufen profitieren.